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Thema: Abgabe von Majoranbutter?

  1. #1
    Premium-User
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    Abgabe von Majoranbutter?

    Ist die Abgabe von Majoranbutter zulässig? Wie erstelle ich eine Plausilibitätsprüfung und ein Herstellungsprotokoll?

  2. #2
    Hallo Herr Grasshoff,
    Majoran"salbe" ist negativ monographiert. Für Zubereitungen aus Majoranöl bzw. Majorankraut liegt eine negative Nutzen/Risiko-Bewertung vor, da die Wirksamkeit für entsprechende Anwendungsgebiete nicht ausreichend belegt ist, und gerade für Säuglinge und Kleinkinder eine gesundheitsschädliche Wirkung der Inhaltsstoffe nicht ausgeschlossen werden kann (Stichwort: Kanzerogenität von Hydrochinon). Bitte beachten Sie dazu auch die Rezepturhinweise des DAC/NRF
    Geändert von Ulrich M. Brunner (25.08.2014 um 09:19 Uhr)
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Ulrich,
    irgendwas stimmt mit deinem link nicht, bitte nochmal überprüfen und neu einstellen.

    Zu der Frage der zulässigkeit: es ist trotz allem nicht verboten, Majoranbutter abzugeben.
    Man kann sie bereits fertig über Caelo bestellen:
    100g PZN 06499897
    250g PZN 06499905
    1kg PZN 06499911

    Schönes Wochenende
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Stefanie Melhorn
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    Hallo Herr Grasshoff,

    wie Herr brunner bereits sagte, ist zur Bewertung von Majorankraut und –öl zu sagen, dass für die Droge und das Öl eine negative amtliche Aufbreitungsmonogrpahie vorliegt. Es handelt sich allerdings nicht um ein bedenkliches Arzneimittel nach § 5 AMG, dessen Abgabe kategorisch verweigert werden muss.

    Entscheidend für die Abgabefähigkeit eines Rezepturarzneimittels (s. die Empfehlungen der AMK, abgedruckt in NRF Band 1, Kapitel I.5.2.) ist die individuelle Nutzen/Risiko-Abschätzung, die die Rahmenbedingungen eines jeden Einzelfalls berücksichtigt und die von Arzt und Apotheker gemeinsam und eigenverantwortlich vorgenommen werden soll. Daher empfiehlt die AMK eine Abgabe von negativ bewerteten Stoffen nur auf ärztliche Verschreibung.

    Ein schönes Wochenende
    Stefanie Melhorn
    Dr. Stefanie Melhorn, NRF, Apothekerin: Ihre Expertin im Forum Schwierige Rezepturen
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