Hallo zusammen,
ich stimme Oliver Scholle zu, was die Zuzahlung angeht. Es gibt nur einen Status pro Verordnungsblatt. Bei Schwangerschaft kann der Arzt das Rezept auf den Status gebührenfrei setzen, tut er dies nicht und ist der Status gebührenpflchtig, muss die Apotheke die Zuzahlung kassieren und kann das Rezept nicht selbstständig auf gebührenfrei ändern.
Zur zweiten Frage mit der Defekt-PZN für nicht verfügbare Importe wäre noch zu klären, was genau verordnet wurde. Hat der Arzt eine produktneutrale Clexane-Verordnung ohne den Zusatz Sanofi ausgestellt, dann kann die GKV auf das preiswerteste Medikament (u.U. einen Import) retaxieren. Ist kein Import lieferbar und muss das Original abgegeben werden, bietet es sich daher auch abei produktneutralen Verordnungen an, die Defekt-PZN zu drucken (vereinfacht auch die Nachvollziehbarkeit bei evtl Retax).
Beste Grüße und schönes Wochenende
Maike Noah
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