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Thema: Teeherstellung

  1. #1
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    Teeherstellung

    Darf ich Kamillenblüten 60g von Bombastus (bei uns in Freiwahl stehend) zur rezepturmäßigen Teeherstellung verwenden und wenn ja darf ich diese angebrochene Packung dann aufbewahren und z.B. 1 Woche später daraus einen weiteren Tee herstellen?

    Vielen Dank =)

  2. #2
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    ich würde nein sagen, da es sich nicht um ein FAM handelt und auch kein Prüfzertifikat für die Teepackung vorliegt.

  3. #3
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    Sie haben den Finger in die Wunde gelegt:
    handelt es sich bei der Reindroge um ein FERTIGARZNEIMITTEL, so können Sie dieses ohne die Identitätsprüfung für Teemischungen verwenden und den Anbruch innerhalb der Aufbrauchfrist auch weiter einsetzen. Handelt es sich um ein Lebensmittel oder um ein Nicht-Fertigarzneimittel, benötigen Sie zur weiteren Verwendung ein valides Prüfzertifikat und müssen im Apotheken-eigenen Labor mindestens die Identität feststellen. Also: Augen auf beim Drogeneinkauf

    Grüße
    C. Wegener

  4. #4
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    meiner Meinung nach handelt es sich bei den Kamillenblüten on Bombastus um ein FAM (Zul.Nr. vorhanden, verw. bis..., freiverkäufliches Arzneimittel steht drauf usw...) oder was meinen sie? und aufbwahrt werden darf das ganze dann in der Primärverpackung mit Umkarton im Labor?

    VG

  5. #5
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    Na also - Problem gelöst: Sie können die Kamillenblüten von Bombastus verwenden. Anbruch korrekt kennzeichnen (Anbruchsdaten, Ende der Aufbrauchfrist vermerken), ordnungsgemäß lagern (im Labor, wenn sich dort Ihre Teerezeptur befindet), wenn die Primärverpackung und der Umkarton sich dazu eignen (fest verschlossen, vor Licht Feuchtigkeit geschützt etc.) auch gut - und fertig!

    Grüße
    C. Wegener

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen zusammen,

    Zitat Zitat von apotheker85 Beitrag anzeigen
    Darf ich Kamillenblüten 60g von Bombastus (bei uns in Freiwahl stehend) zur rezepturmäßigen Teeherstellung verwenden und wenn ja darf ich diese angebrochene Packung dann aufbewahren und z.B. 1 Woche später daraus einen weiteren Tee herstellen?
    Wir haben genau diesen Fall mit dem RP Darmstadt abgeklärt und die Antwort lautet: Ja, Sie dürfen!
    Die einfache Antwort lautet, dass es sich -wie Sie bereits sagten- um ein FAM handelt. Dieses müssen Sie nicht prüfen. In das Herstellungsprotokoll vermerken Sie die Charge des Herstellers.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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