Liebe Forumsmitglieder,
ich habe hier ein Rezept mit Aut Idem Kreuz. Das Medikament ist nicht lieferbar.
Wir sind uneinig, ob da nun, wenn ich den RVA abgebe, noch eine Defekt-PZN drauf muß, oder nicht.
Laut Rahmenvertrag heißt es "Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nach Absatz 2 nicht zustande,
stehen unter den Voraussetzungen nach Absatz 1 die drei preisgünstigsten Arzneimittel
und im Falle der aut idem – Ersetzung zusätzlich das namentlich verordnete
Arzneimittel,.."
Demnach würde ich sagen, dass ich keine weitere Kennzeichnung benötige. Aber das Kreuz schließt Generika eigentlich aus.
Vom Arzt her ist der Austausch gegen den RVA ok.
Gruß.
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