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Thema: Wann muss der Dienstplan stehen?

  1. #1
    Premium-User
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    Wann muss der Dienstplan stehen?

    Hallo, ganz kurze Frage:
    Wann muss der Dienstplan fertig gestellt sein? Bei uns ist es manchmal so das er am selbem Tag noch nicht freigegeben wurde und auch kurzfristige Änderungen einem nicht per Mail etc. mitgeteilt werden.Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

    Grüße

  2. #2
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    Hallo,

    schauen Sie mal in den Tarifvertrag -
    Die von dem Mitarbeiter zu leistende wöchentliche Arbeitszeit sowie deren Verteilung wird
    vom Apothekeninhaber in der Regel jeweils spätestens zwei Wochen vorher festgelegt (Ankündigungsfrist). In Ausnahmefällen, z. B.
    bei Krankheit oder anderen kurzfristigen Ausfällen eines Mitarbeiters, kann die Ankündigungsfrist auf ein Mindestmaß von 24 Stunden reduziert werden. Die Lage der Arbeitszeit sollte möglichst unverzüglich nach Bekanntwerden des Ausnahmefalls und auch unter
    Berücksichtigung der persönlichen Umstände des Mitarbeiters festgelegt werden.
    .

    Grüße

  3. #3
    Premium-User
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    das mit den 2Wochen hat ich auch noch so im Hinterkopf. ich wusste nur nicht mehr genau wo das steht. Vielen Dank für die schnelle Antwort!

  4. #4
    Premium-User
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    Achso das man im Krankheitsfall der Dienstplan kurzfristig geändert werden muss, ist auch klar

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