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Thema: Aubagio 14mg 28St. x 3

  1. #1
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    Aubagio 14mg 28St. x 3

    Hallo zusammen!

    Ich habe eine Verordnung mit "Aubagio 14mg 28 St x 3".
    Es gibt eine 28er Packung (N1) und eine 84er Packung ohne Normgröße (kA).
    Darf ich die 84er Packung taxieren (10€ Zuzahlung) oder muss ich 3x 28 Stück taxieren, wobei die Patientin ja dann 30€ zuzahlen müsste...?

    Vielen Dank schonmal für Antworten!

  2. #2
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    Hallo,

    aus wirtschaftlichen Gründen müssen Sie sogar die Packung mit 84 St. taxieren und abgeben, weil es für die KK (und den Kunden, aber das ist völlig unerheblich!) günstiger ist - und bei den Abrechnungspreisen wird genau hingeguckt...

    Grüße
    C. Wegener

  3. #3
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    So, nach einem Telefonat mit dem Apothekerverband bin ich nun schlauer:

    Ich darf das Rezept - so wie es vorliegt - gar nicht abrechenen.
    Ich muss zwar 84 Stück abrechnen, aber dafür muss die Zahl 84 auch auf dem Rezept stehen, da es keine Normgröße ist.

    Vielen Dank trotzdem!

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo zusammen,

    wenn der Verband das sagt, dann will ich nicht widersprechen.
    Ich frage mich nur eins: Laut DAP liegen die N- Bereiche ja bei
    N1 =24-36
    N2= 54-66
    und N3= 95-100
    84 Stück liegen somit zwischen N2 und N3.

    Laut Arbeitshilfe 14a (DAP) Bzw. §6 Rahmenvertrag ist eine Stückelung nur möglich, wenn Nmax nicht überschritten,
    die Packungsgröße nicht im Handel und in keinem definierten N- Bereich liegt und natürlich eine Stückzahlverordnung vorliegt.

    Da dieses alles der Fall ist, stimme ich eher Frau Wegener zu, daß die 84er sehr wohl abgegeben werden muß.
    Wie gesagt, ich will dem Verband nicht widersprechen, aber irritiert bin ich schon, von der Aussage....

    Man könnte m.E. sicherlich stückeln, wenn man den Arzt die Notwendigkeit auf dem Rezept schreiben läßt.
    Gruß,
    C. Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (06.03.2014 um 12:57 Uhr)

  5. #5
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    Hallo,

    Ich muss zwar 84 Stück abrechnen, aber dafür muss die Zahl 84 auch auf dem Rezept stehen, da es keine Normgröße ist.
    Und
    "Aubagio 14mg 28 St x 3"
    ist keine Stückzahlverordnung, die nach mathematischen Gesetzen die Zahl "84" ergibt??? Dass Kostenträger nicht rechnen können, wußte ich ja schon, aber daß auch unsere Verbände da Schwierigkeiten haben...

    Grüße C. Wegener

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