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Thema: Stunden/Urlaub bei approbierter Vertretung

  1. #1
    Premium-User Avatar von Thomas Herberger
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    Bruchsal
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    41

    Stunden/Urlaub bei approbierter Vertretung

    Liebe Forumsmitglieder,

    meine approbierte Vertretung ist angestellt für 25 h pro Woche, 22 h davon arbeitet sie an 4 bzw. 5 (alle 2 Samstage) festen Tagen, der Rest wird aufgrechnet für Vertetungen - faktisch laufen aber alle Stunden auf ein Stundenkonto.

    Wir sind uns nun uneinig darüber, wie viel Stunden in ihren Urlaubswochen verrechnet werden: Mein Ansatz war, bei 34 Urlaubstagen pro Jahr pro Woche 6 UT abzurechnen und im Gegenzug ihrem Arbeitszeitkonto ihre übliche Arbeitszeit von 22 h gutzuschreiben.

    Sie geht von dem Ansatz aus, in einer Urlaubswoche sei ihre Sollstundenzahl Null, also müssten 25 h gutgeschrieben werden. Es könne nicht sein, dass sie in ihrem Urlaub faktisch drei Minusstunden mache.

    Ich vertrete andererseits den Standpunkt, es könne nicht sein, dass sie in ihren Urlaubswochen mehr Stunden gutgeschrieben bekommt, als sie üblicherweise tatsächlich arbeitet.

    Wer hat nun Recht? Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Ich will mich nicht streitig stellen, andererseits aber auch niemanden bevorteilen - die anderen Mitarbeiter bekommen schließlich auch ihre übliche Arbeitszeit während des Urlaubs gutgeschrieben, und nicht mehr

    TH

  2. #2
    Premium-User Avatar von Claus Rycken
    Registriert seit
    10.01.2011
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    27
    Wenn Sie nichts im Arbeitsvertrag geregelt haben, sieht es eher pro Angestellte aus. Vertraglich ist eine 25h-Woche vereinbart, also ist auch eine Urlaubswoche mit 25h zu berechnen. Einzelne Urlaubstage dann mit 25/6 h.

    Umgekehrt zahlen Sie Mitarbeiterinnen mit regelmäßigen Überstunden (falls das bei Ihnen vorkommt) ja auch nur die arbeitsvertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit im Urlaub und nicht die durchschnittliche Überstundenzahl obendrauf.

    In anderen Branchen wird gerne ein 3-Monats-(bzw. 13 Wochen) - Zeitraum betrachtet, um die tatsächliche Arbeitszeit und damit die tatsächliche Urlaubszeit zu berechnen. Das bringt uns hier nicht weiter, da z.B. in Ihrem Urlaub, wenn Ihre Approbierte Sie womöglich Vollzeit vertritt, das Bild ein ganz anderes ergibt als zu "Normalzeiten".

    Deshalb würde ich das gesamte Jahr betrachten: Macht Ihre Approbierte im ganzen Jahr im Durchschnitt 25 Wochenarbeitsstunden, dann hat sie im Urlaub natürlich auch 25 Wochenurlaubsstunden verdient.

    Aber: Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

    Mit besten Grüßen

    Claus Rycken

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
    Registriert seit
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    132
    Hallo Herr Rycken,

    ich stimme Ihrem Beitrag zu, bis auf den letzten Satz..

    Als Sollarbeitszeit werden in das Arbeitszeitkonto 25 Stunden eingetragen, und die werden im Urlaub auch als Ist-Arbeitszeit verbucht und bezahlt.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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