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Thema: Movicol Reimport

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Cool Movicol Reimport

    Hallo,

    ich habe hier ein BTM über u.A. Movicol Beutel 50 Stück N3 Pharma Gerke. Diese sind ja, wie alle Reimporte, Arzneimittel.
    Das Original ist ein Medizinprodukt.
    Die Reimporte sind bei meinem Großhandel nicht lieferbar.

    Kann/Darf ich das Original geben? Immerhin tausche ich ein AM gegen ein MP?
    Die Änderung der Verordnung wäre sicher der rechtlich sicheretre Weg.

    Gruß und schönen Feierabend!

    C. Stackmann

    ps: MAn will ja nicht jeden Arzt gleich verärgern ... ;-)

  2. #2
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    Also ich habe es folgendermaßen gelöst:

    ich habe die Importsonderkennzeichen PZN auf das Rezept gedruckt, weil ja kein Movicol Import lieferbar ist und das Medizinprodukt Movicol 50St abgerechnet , ob das jetzt richtig war?!
    ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, weil ich über so eine Verordnung ja auch schon mal gestolpert bin...
    Viele Grüße Julia

  3. #3
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    Hallo,
    schwierige Kiste, wenn man sich um eine Änderung "drücken" möchte (was ich seeeeehr gut verstehen kann). Es gibt Movicol aromafrei, das als Arzneimittel eingestuft ist und preislich identisch ist. Ich würde dieses abgeben und abrechnen und meinen, daß man damit alle Vorschriften beachtet hat. Sonder-PZN, wie die Kollegin schon angemerkt hat, ist selbstverständlich notwendig.

    Grüße
    C. Wegener

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    dies ist auch ein sehr beliebtes Thema im Diskussionsforum des DAP. Hier gibt es eine entsprechende Info mit Link zur empfohlenen Vorgehensweise
    http://www.deutschesapothekenportal....3.html?id=1411

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  5. #5
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo Frau Schröder,

    danke für die Info!
    Einen schönen Nachmittag,

    C. Stackmann

  6. #6
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Hallo zusammen,

    habe gerade gehört, daß die Arzt- Software "gar nicht anders kann". Ein Arzt kann z.B. gar nicht "Firma Norgine" dazudrucken. Jedes mal zum Artz rennen und es gegenzeichen zu lassen, das ist auch blöd. Dürfte ich denn "aromafrei" abgeben, wie Frau Wegener es vorschlägt? Dann wäre es ja immerhin weiter ein Arzneimittel.

    Gruß,
    C,. Stackmann

  7. #7
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo zusammen,

    zum Thema ist uns noch folgendes aufgefallen.

    Zu Lasten der AOK Hessen:
    Wenn wir Movicol Junior aromafr Import (=MedProd) taxieren werden 21.86€ übernommen
    Wenn wir hingegen Movicol Junior aromafr Original (=AM) taxieren, werden nur 15.64€ übernommen.

    Wie war das noch mal mit den Erstattungspreisen? Beides ist rx (außer Schoko, aber hier geht es ja um aromafrei).
    Rx FAM werden ja nach AMPreisV berechnet. Wie ergeben sich nochmal die Preise für rx MedProd?

    Allen zusammen ein schönes Wochenende.
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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