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Thema: Gewinnbeteiligung

  1. #1
    Premium-User
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    1

    Gewinnbeteiligung

    Liebe User und Kompetenz-Manager

    Ich bin seit mehr als 5 Jahren als Filialleiterin in einer öffentlichen Apotheke tätig.

    Ich habe vertraglich eine Gewinnbeteiligung zugesichert bekommen.

    Allerdings erhalte ich diese nur, wenn ich im Vergleich zum Vorjahr einen Gewinn-Zuwachs erwirtschaftet habe.

    Ich möchte nun gerne ein anderes Modell der Gewinnbeteiligung aushandeln.

    Haben Sie Vorschläge anhand welcher Kennzahlen man dies festmachen kann?
    Geht man vom Rohertrag aus oder vom Gesamtumsatz.

    Welcher prozentuale Bereich ist denn in so einem Fall üblich?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Heike

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    132
    Hallo Frau König,

    denkbar ist so ziemlich alles, je nachdem, wie viel Einfluss Sie tatsächlich auf die Apotheke haben. Eine Gewinn-oder Rohertragsbeteiligung ist m.E. nur sinnvoll, wenn Sie auch die Kostenfaktoren der Apotheke beeinflussen können. Sonst könnte der Inhaber z.B. duch Einstellung oder Versetzung einer neuen Arbeitskraft in die Filiale die Gewinnbeteiligung aushebeln.

    Eine Umsatzbeteiligung wird auch des Öfteren vereinbart, entweder eine bloße Beteiligung am Gesamtumsatz, oder an dessen Steigerung. Hier könnte man auch verschiedene Teile des Umsatzes (Handverkauf) nur berücksichtigen oder höher bewerten.
    Umsatz und Gewinnbeteiligungen sind aber relativ starr und schwerfällig. Daher könnte man auch eine Ziel oder Bonusvereinbarung treffen, wo verschiedene Ziele (Korbumsatz, Kundenfrequenz, QM-Umsetzung, etc) bewertet werden und ein Bonus an die Erreichung geknüpft ist. Hier kann man fast jedes messbare und sinnvolle Ziel vereinbaren, insofern kann dies individuell auf die Apotheke abgestimmt werden.

    Die Höhe eines prozentualen Bereichs zu nennen ist allerdings schwierig, weil dies natürlich von der Apothekengröße abhängt. Daher ist meistens entscheidend, was der Inhaber an Bonus zahlen will, und dann wird dies prozentual heruntergerechnet.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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