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Thema: BTM "in Vertretung"

  1. #11
    Premium-User
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    19
    Hallo Frau Noah!
    Ich habe zu dem Theme noch mal eine Frage.
    Wie sieht es denn mit der Dokumentation aus? Ich muss für die Btm-Kartei ja immer vermerken, welcher Arzt das Arzneimittel verschrieben hat.
    Und wir haben hier bei uns in Städtchen 2 Ärzte, die sich immer gegenseitig vertreten. Allerdings "benutzen " sie im Vertretungsfall immer den Rezeptblockes des Arztes, den sie vertreten. Das heißt konkret, Dr. Meier hat die Btm-Rezepte von Dr. Müller, sitzt dabei aber in seiner eigenen Praxis und unterschreibt die Rezepte mit i.V. Dr. Meier. Jetzt diskutieren wir im Team, welchen Arzt wir mit welcher Adresse eintragen sollen. Den, dessen Rezept verwendet wurde oder den, der das Rezept ausgestellt hat. (Ich würde ja den Arzt eintragen, der das Rezept tatsächlich unterschrieben hat, mit der Adresse, die auf dem Rezept steht - aber meine Kollegin sagt, dass wäre Quatsch und wenn wir die beiden Ärzte mit verschiedenen Adressen anlegen, sorge das nur für Verwirrung).
    Ich habe "im Netz" schon fleißig nach Antworten gesucht, aber leider nichts zur Dokumentation gefunden. Vielleicht können Sie oder Ihre Kollegen mir weiterhelfen?
    Viele Grüße
    Claudia Schmidt

  2. #12
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Guten Morgen Frau Schmidt,
    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Das heißt konkret, Dr. Meier hat die Btm-Rezepte von Dr. Müller, sitzt dabei aber in seiner eigenen Praxis und unterschreibt die Rezepte mit i.V. Dr. Meier.
    Die BtMVV sagt hierzu in §9:
    "Name des verschreibenden Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes, seine Berufsbezeichnung und Anschrift einschließlich Telefonnummer"

    Dh., wenn Dr. Meier in Vertretung in seiner Praxis in der Badstraße sitzt und den Block von Herrn Dr. Müller aus der Schlossallee verwendet, dann muss die Anschrift des verschreibenden Arztes, also die Badstraße, auf dem Rezept stehen.
    Es geht bei dieser Regelung letztlich darum, dass Sie im Falle von Rückfragen einen Ansprechpartner haben. In der Schlossallee arbeitet dann niemand und dort werden Sie Dr. Meier nicht erreichen.

    Ebenso ist Dr. Meier vielleicht Internist, Dr. Müller ist Kardiologe, dann muss Dr. Meier selbstverständlich auch seine eigene Berufsbezeichnung auf das Rezept schreiben.

    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Jetzt diskutieren wir im Team, welchen Arzt wir mit welcher Adresse eintragen sollen. Den, dessen Rezept verwendet wurde oder den, der das Rezept ausgestellt hat.
    S.o.


    Dr. Ravati möge mich korrigieren.

    Beste Grüße und einen angenehmen Tag in der Apotheke.
    Maike Noah
    Geändert von Maike Noah (23.01.2014 um 08:42 Uhr)
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #13
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    1.327
    Hallo zusammen,

    sehe ich auch so wie Maike :-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

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