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Thema: Heiligabend /Silvester

  1. #1
    Premium-User
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    Heiligabend /Silvester

    Ich habe eine Frage zum Arbeiten und der Stundenbewertung am Heiligabend und Silvester .
    Wir haben am Heiligabend von 8 Uhr bis 13Uhr geöffnet . Jetzt haben wir momentan eine lange Diskussion im Team, wer wann wie arbeiten muss. Ich habe da ein paar Sonderfälle.
    Momentan bewerte ich den 24.12 und den 31.12 als normalen Arbeitstag, der um 13 Uhr endet, d.h es handelt sich um 5 Arbeitsstunden.
    Jetzt habe ich eine Kollegin, die genau immer dienstags frei hat. Wie ist es bei ihr? Mein Meinung nach hat sie dieses Jahr einfach Glück gehabt und muss sich weder Minusstunden aufschreiben, noch muss sie arbeiten kommen.. meine Kolleginnen, die jetzt am 24. und am 31. arbeiten müssen, da sie dienstags ja normal arbeiten, finden dass wiederrum unfair.
    Genauso habe ich eine Kollegin, die an diesen Tagen erst um 13Uhr anfängt zu arbeiten.
    Mein Chef wiederrum sagte jetzt, dass es am fairsten sei, wenn der 24. und der 31. mit 5 Stunden gewertet werden für jeden, und jeder der kommt ist auf O Stunden, und jeder der nicht arbeitet schreibt sich minus 5 Stunden auf. Ist das denn rechtlich korrekt?
    Vielen Dank !!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    15.12.2010
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    Hallo,

    nein, rechtlich sieht es etwas anders aus. Da der Arbeitgeber die Apotheke um 13h schliesst, sei es aus privaten oder gesetzlichen Gründen (Ladenschlussgesetz, etc) liegt die Apothekenschliessung jedenfalls in seiner Sphäre, d.h., die Mitarbeiter können das normale Gehalt für den Tag verlangen. In der Praxis werden aber in der Regel Sondervereinbarungen zwischen Chef und Mitarbeitern geschlossen, wie bei Ihnen auch.
    Wenn Sie in der Apotheke mit einem Arbeitszeitkonto arbeiten, können Sie die Stunden natürlich in der oben beschriebenen Weise schieben, aber ob das so gerecht ist? Häufig teilen sich Chef und Mitarbeiter auch die beiden Tage, Heiligabend nehmen die Mitarbeiter einen halben Tag Urlaub, Silvester schenkt der Chef einen halben Tag Urlaub, stellt also frei.
    Jedenfalls kann das nur die Mitarbeiter betreffen, die an den beiden Nachmittagen tatsächlich arbeiten müssen. Die anderen haben tatsächlich Glück.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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