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Thema: Teambesprechung als Arbeitszeit

  1. #1
    Premium-User
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    Teambesprechung als Arbeitszeit

    Hallo!
    Ich habe da mal eine rechtliche Frage:
    In der Apotheke, in der ich jetzt arbeite, hält der Chef regelmäßig Teambesprechungen ab, will die Zeit aber nicht als Arbeitszeit
    "berechnen" besteht aber auf einer Anwesenheitspflicht. Im Bewerbungsgespräch hat er auf die regelmäßigen Teambesprechungen hingewiesen, aber nicht erwähnt, dass die Zeit nicht zur Arbeitszeit gehört. Da in meiner vorherigen Apotheke die Teambesprechungen immer auch Arbeitszeit waren, wie es auch im aktuellen Tarifvertrag steht, habe ich diesbezüglich nicht weiter nachgefragt.
    Ich habe erst später von meinen neuen Kolleginnen erfahren, dass Teambesprechungen keine Überstunden sind. Diese Teambesprechungen finden einmal im Monat statt - nach Feierabend, also ab 19 Uhr und dauern mindestens 1 1/2 Stunden.
    Mittlerweile muss ich auch immer eine Teamschulung abhalten - die Vorbereitung dafür erbringe ich natürlich auch in meiner Freizeit.

    Jetzt meine Frage: Muss ich an den Teambesprechungen teilnehmen, wenn diese quasi in meiner Freizeit stattfindet (also abends, nachdem alle Feierabend haben)? Wenn dies nicht tue und mein Chef mich deswegen kündigt, gilt dies dann als "eigenverschuldete Kündigung"?

    Kann mir jemand einen Rat erteilen?
    Vielen Dank
    Claudia Schmidt

  2. #2
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schmidt,

    sind Sie nach dem Bundesrahmentarifvertrag angestellt?
    Dieser besagt in §3 "Arbeitszeit": Als Arbeitszeit zählen auch Teambesprechungen.

    Die Anrechnung von Teambesprechungen auf die Arbeitszeit erfolgt auch bei Apothekern, und PTA, die nach dem BRTV angestellt sind, sehr heterogen. Sprechen Sie Ihren Chef doch einfach direkt darauf an, dass Sie sich - wenn Sie nach BRTV angestellt sind- für die Teambesprechungen Stunden aufschreiben.

    Bezüglich Ihrer Frage mit der "eigenverschuldeten Kündigung" wird sich Dr. Peters sicher bald melden.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    ...Herr Hassel.... (nicht Dr. Peters) ;-)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Schmidt,

    arbeitsrechtlich handelt es sich bei den Teambesprechungen eindeutig um Arbeitszeit. In einem Arbeitsvertrag kann man diese Zeit höchstens als "mit in der Vergütung enthalten" vereinbaren. Dies reicht jedoch nicht in einer mündlichen Vereinbarung, da diese für den Arbeitnehmer zu intransparent wäre (wieviele Arbeitsstunden enthalten wären, müsste genau festgelegt sein). Insofern haben Sie m.E. einen Anspruch auf Vergütung für diese Arbeitszeit.

    Wenn der Arbeitgeber aber diese Arbeitsvergütung nicht zahlt, können Sie ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrer Arbeitsleistung ausüben, also nicht hingehen. Hier würde ich Ihnen aber raten, das Zurückbehaltungsrecht zuvor zusammen mit der Vergütungsforderung schriftlich anzudrohen. Ansonsten ist die Gefahr höher, eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu kassieren. Der Chef kann zwar auch nach Ihrer schriftlichen Androhung beim Fernbleiben kündigen, in diesem Fall haben Sie aber vor dem Arbeitsgericht gute Karten.
    Ratsam ist jedoch, vorher mit Ihrem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen und ihm Ihre Rechtsauffassung mitzuteilen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  5. #5
    Premium-User
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    Liebe Frau Wegener, lieber Herr Hassel!
    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort! Wenn ich Bundesverband der Angestellten in Apotheker wäre, würde der Bundesrahmentarif für mich gelten.
    (Laut Arbeitsvertrag zumindest - Ich weiß, ich sollte dort Mitglied sein, aber ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern - den Betrag habe ich mich bisher gespart.) Wobei ich den ja glatt wieder heraus bekäme, wenn ich dadurch die Zeit für die Teambesprechung bezahlt bekäme Aber mir geht es um das Prinzip! Meine Kolleginnen und ich bleiben so oft nach der Arbeitszeit länger - weil dann eben doch noch Kunden um Punkt halbsieben kommen, etc pp. Da schreibt sich keiner bei uns die halbe Stunde abends auf. Da kämen pro Monat weit aus mehr Stunden zusammen. Aber es geht mir nicht darum, so viele Überstunden wie möglich zu sammeln, sondern die Zeit vergütet zu bekommen, die sich jede von uns Angestellte nimmt um dort nach Feierabend noch zu sitzen.
    Das habe ich meinem Chef wohl auch in aller Deutlichkeit mitgeteilt. Er sagte, er fühlte sich jetzt ein bißchen überrumpelt und denkt darüber nach.
    Also besteht noch Hoffnung. Ansonsten werde ich es so handhaben, wie Sie, Herr Hassel es vorgeschlagen haben: Ich werde ihm das vorher schriftlich mitteilen. Und über eine Mitgliedschaft bei Adexa werde ich mit auch mal konkret informieren.
    Viele, vielen Dank erstmal!
    Claudia Schmidt

  6. #6
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo Frau Schmidt,

    Zitat Zitat von Claudia Schmidt Beitrag anzeigen
    Wenn ich Bundesverband der Angestellten in Apotheker wäre, würde der Bundesrahmentarif für mich gelten.
    Sind Sie sicher, dass das an diese Bedingung geknüpft ist? Steht das explizit in Ihrem Arbeitsvertrag?

    Steht nicht vielleicht eher etwas wie: "Für alle nicht hier aufgeführten Punkte gilt der Bundesrahmentarifvertrag"? -> denn dann gilt der, ob Sie Mitglied in der ADEXA sind oder nicht und ebenso, ob ihr Chef im ADA ist oder nicht.

    Beste Grüße
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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