Hallo!
Ich habe da mal eine rechtliche Frage:
In der Apotheke, in der ich jetzt arbeite, hält der Chef regelmäßig Teambesprechungen ab, will die Zeit aber nicht als Arbeitszeit
"berechnen" besteht aber auf einer Anwesenheitspflicht. Im Bewerbungsgespräch hat er auf die regelmäßigen Teambesprechungen hingewiesen, aber nicht erwähnt, dass die Zeit nicht zur Arbeitszeit gehört. Da in meiner vorherigen Apotheke die Teambesprechungen immer auch Arbeitszeit waren, wie es auch im aktuellen Tarifvertrag steht, habe ich diesbezüglich nicht weiter nachgefragt.
Ich habe erst später von meinen neuen Kolleginnen erfahren, dass Teambesprechungen keine Überstunden sind. Diese Teambesprechungen finden einmal im Monat statt - nach Feierabend, also ab 19 Uhr und dauern mindestens 1 1/2 Stunden.
Mittlerweile muss ich auch immer eine Teamschulung abhalten - die Vorbereitung dafür erbringe ich natürlich auch in meiner Freizeit.
Jetzt meine Frage: Muss ich an den Teambesprechungen teilnehmen, wenn diese quasi in meiner Freizeit stattfindet (also abends, nachdem alle Feierabend haben)? Wenn dies nicht tue und mein Chef mich deswegen kündigt, gilt dies dann als "eigenverschuldete Kündigung"?
Kann mir jemand einen Rat erteilen?
Vielen Dank
Claudia Schmidt
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