Hallo Frau Schmidt,
arbeitsrechtlich handelt es sich bei den Teambesprechungen eindeutig um Arbeitszeit. In einem Arbeitsvertrag kann man diese Zeit höchstens als "mit in der Vergütung enthalten" vereinbaren. Dies reicht jedoch nicht in einer mündlichen Vereinbarung, da diese für den Arbeitnehmer zu intransparent wäre (wieviele Arbeitsstunden enthalten wären, müsste genau festgelegt sein). Insofern haben Sie m.E. einen Anspruch auf Vergütung für diese Arbeitszeit.
Wenn der Arbeitgeber aber diese Arbeitsvergütung nicht zahlt, können Sie ein Zurückbehaltungsrecht an Ihrer Arbeitsleistung ausüben, also nicht hingehen. Hier würde ich Ihnen aber raten, das Zurückbehaltungsrecht zuvor zusammen mit der Vergütungsforderung schriftlich anzudrohen. Ansonsten ist die Gefahr höher, eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung zu kassieren. Der Chef kann zwar auch nach Ihrer schriftlichen Androhung beim Fernbleiben kündigen, in diesem Fall haben Sie aber vor dem Arbeitsgericht gute Karten.
Ratsam ist jedoch, vorher mit Ihrem Arbeitgeber das Gespräch zu suchen und ihm Ihre Rechtsauffassung mitzuteilen.
Viele Grüße
Martin Hassel
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