Hallo Herr Hassel,
wenn man einen Arbeitsvertrag hat, in dem steht, dass er zunächst auf 1 Jahr befristet ist, muss er dann schriftlich verlängert werden oder geht er automatisch in einen unbefristeten Vertrag über?
Danke
Nicole
Hallo Herr Hassel,
wenn man einen Arbeitsvertrag hat, in dem steht, dass er zunächst auf 1 Jahr befristet ist, muss er dann schriftlich verlängert werden oder geht er automatisch in einen unbefristeten Vertrag über?
Danke
Nicole
Hallo,
zunächst einmal: Welchen Grund gibt es, das nicht schriftlich zu machen?
Grundsätzlich gilt erstmal immer nur das, was schriftlich vereinbart wurde. Ich meine mal gehört zu haben, dass, wenn der Arbeitnehmer weiter zur Arbeit kommt und der Arbeitgeber das "toleriert" (und auch weiter zahlt), von einer stillschweigenden Verabredung zur Verlängerung ausgegangen werden kann, und in der Folge der Arbeitnehmer zumindest nicht einfach so fristlos auf die Straße gesetzt werden kann. Aber ob das dann gleich einer Verlängerung zum unbefristeten Vertrag gleichgestellt ist, wage ich mal arg zu bezweifeln.
Mal ganz vom rechtlichen Pipapo abgesehen - so eine Vertragsverlängerung bietet immer auch die Chance zu einer kleinen Gehaltserhöhung ;-) , zumal, wenn im Ursprungsvertrag nicht "Bezahlung nach Tarif" sondern eine feste Summe festgehalten wurde.
Wie immer nur Meinung...
LG isoprop
Hallo Frau Vogel,
wenn ein befristeter Vertrag nicht schriftlich verlängert wird, sondern einfach über den Endtermin weiter fortgesetzt wird, handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis! Dieses läuft dann zu den gleichen Bedingungen weiter, wie zuvor und kann nur mit der vereinbarten Kündigungsfrist und entsprechenden Kündigungsgründen vereinbart werden.
Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr muss schriftlich vor Ablauf vereinbart werden, ansonsten entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Viele Grüße
Martin Hassel
Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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Hallo Herr Hassel,
bei meinem Vertrag handelte es sich auch um einen befristeten Vertrag, der weiter fortgesetzt wurde. Jedoch wurde ich als Filialleiterin ernannt und habe hierfür gar keinen neuen Vertrag erhalten, sondern besitze immernoch meinen alten Vertrag aus der Probezeit. Dieser war auch nur auf eine "20 Stunden Apotheker Stelle pro woche" ausgelegt. Nach der Probezeit habe ich dann 40 Stunden gearbeitet und wurde dann recht schnell Filialleitung ohne jedoch einen neuen Vertrag zu erhalten.Für die Behörde mußte ich etwas unterschreiben, aber ansonsten besitze ich keinen schriftlichen Vertrag,indem in schriftform steht, dass ich Filialleitung bin. Solche Änderungen bedürfen doch üblicherweise der Schriftform ?
Vielen Dank im voraus !
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