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Thema: Tarifvertrag

  1. #1
    Premium-User
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    Tarifvertrag

    Sehr geehrter Herr Hassel,

    ich bin angestellte Apothekerin in einer öffentlichen Apotheke. Muß sich mein Arbeitgeber an den Tarifvertrag halten(Kündigungszeit...), auch wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin, aber angelehnt an den Tarifvertrag bezahlt werde?


    Vielen Dank, für ihre Antwort.


    Susanne Ruth

  2. #2
    Premium-User Avatar von Andrea Thomas
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    Hallo Frau Ruth,

    in Ihrem Fall gilt ihr Arbeitsvertrag, so wie Sie ihn abgeschlossen haben. Natürlich kann man im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verweisen, aber wenn Sie mit Ihrem Arbeitgaber zum Beispiel eine 6-wöchige Kündigungsfrist vereinbart haben, können Sie sich nicht plötzlich auf den Monat laut Tarifvertrag berufen.
    Viele Arbeitgeber nutzen den Gehaltstarif als Orientierung, aber wenn in Ihrem Vertrag nur ein festes Monatsgehalt steht, haben Sie auch kein Anrecht auf eine automatische Anpassung, wenn der Gehaltstarif steigt.

    Viele Grüße
    Andrea Thomas

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Ruth,

    zunächst ist wichtig, was im Arbeitsvertrag steht. Die dort vereinbarte Frist gilt für den Arbeitgeber. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln, welche Frist gilt. Die tarifliche Frist gilt dann, wenn der BRTV im Wege der [B]betrieblichen Übung[B] auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet. Wenn in anderen Fragen wie Gehaltsfindung, Arbeitszeit, Notdienste Urlaub, etc auf die tarifliche Regelung zurückgegriffen wird, spricht Einiges dafür, dass der Tarif grundsätzlich anwendbar ist. Wenn aber nur bei der Gehaltshöhe sich an dem Tarifvertrag orientiert wird, alles Andere aber außertariflich geregelt wird, reicht dies für die Anwendbarkeit des BRTV nicht aus.

    Allerdings unterscheiden sich die Kündidungsfristen aus Gesetz und Tarif nur noch in ihrer Grundkündigungszeit, danach sind sie deckungsgleich.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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  4. #4
    Premium-User
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    Vielen Dank für ihre Antworten.

    Susanne Ruth

  5. #5
    Premium-User
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    Sehr geehrter Herr Hassel,

    ich habe auch eine Frage zum Tarifvertrag, da ich nicht weiß, ob dieser bei mir Anwendung findet. Zum einen steht bei mir im Vertrag. dass :
    1-)"Der Jahresurlaub und die Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen gültigen Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter"
    zum anderen steht aber unter einem anderen Punkt, dass
    2.)"Im übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertragen für Apothekenmitarbeiter in ihrer jeweiligen gültigen Fassung, wenn beide Parteien tariflich gebunden sind."

    Findet der Bundesrahmentarif nun Anwendung oder richtet sich der Vertrag nicht danach ?
    Und hat der Arbeitnehmer z.B. dann trotzdem Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge? (Bundesrahmentarif: § 2 Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge) oder gilt der Bundesrahmentarif nicht&man muss erst Mitglied werden,damit der Arbeitgeber die betribliche Altersvorsorge zahlt ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort,
    S.Haddad

  6. #6
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Sehr geehrter Herr Haddad,

    aufgrund der Klausel, dass der Tarifvertrag nur bei beidseitiger Tarifbindung gelten soll ist der BRTV meines Erachtens nicht anwendbar auf Ihr Arbeitsverhältnis (bis auf die Bereiche, die ausdrücklich unter den BRTV fallen sollen wie Urlaub, K-Fristen).
    Dies bedeutet auch, dass der Arbeitgeberzuschuss zur BAV auch nicht verlangt werden kann, da der TV zur Betrieblichen Altersvorsorge nicht anwendbar ist. Der Entgeltumwandlungsanspruch hätten Sie aber, da dieser gesetzlich geregelt ist.
    Vielleicht ergibt sich der Anspruch AG-Zuschuss BAV aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn andere Mitarbeiter in der Apotheke diesen bekommen.
    Ansonsten bleibt nur, in die ADEXA einzutreten. Dann ergibt sich die Anwendung des BRTV u des TV BAV kraft Tarifbindung.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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