Hallo,
Wie frühzeitig sollte, bzw. darf man eine neue Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (bei, DRB) beantragen bei einem Beschäftigungswechsel? Darf dies noch VOR Antritt der neuen Stelle erfolgen?
Danke im Voraus!
Hallo,
Wie frühzeitig sollte, bzw. darf man eine neue Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (bei, DRB) beantragen bei einem Beschäftigungswechsel? Darf dies noch VOR Antritt der neuen Stelle erfolgen?
Danke im Voraus!
Sehr geehrte Frau Hermes,
die Befreiung ist innerhalb von 3 Monaten ab Beschäftigungsbeginn zu stellen. Wird der Antrag verspätet gestellt, wirkt die Befreiung auch erst später, Nachteil für den Arbeitnehmer: Er muss Beiträge an die DRV und das Versorgungswerk zahlen. Insofern Befreiung immer fristgerecht beantragen.
Eine gesetzliche Regelung, wonach der Antrag auch vor Beginn der Beschäftigung gestellt werden kann, habe ich nicht gefunden. Würde ich einfach mal versuchen. Im Übrigen kann man sich an das zuständige Versorgungswerk wenden, die alles in die Wege leiten.
Lt. Homepage DRV:
Die Befreiung wirkt vom Vorliegen der Befreiungsvoraussetzungen an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an (vgl. § 6 Abs. 4 SGB VI). Wird der Antrag jedoch später als 3 Monate nach dem Eintritt aller Voraussetzungen gestellt, tritt die Befreiung von der Versicherungspflicht erst mit dem Tag des Eingangs beim Rentenversicherungsträger oder einer sonstigen zur Entgegennahme berechtigten Stelle nach § 16 SGB I ein.
Viele Grüße
Martin Hassel
Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.
Lesezeichen