Hallo,

da dieses Thema bei uns in der Apo grade diskutiert wurde, möchte ich es hier anbringen: bis vor kurzem hieß es bei uns noch, wenn auf dem Rezept steht Asyl (also Asylbewerber) so ist der Patient immer von der Zuzahlung befreit, selbst wenn zuzahlungspflichtig angekreuzt ist. Nun hat eine Kollegin uns mitgeteilt, dass es wohl öfter vorkommt, dass die Asylbewerber zwar nach einiger Zeit im Land einer deutschen KK zugeteilt werden, der Arzt aber aus Nichtwissen oder Unachtsamkeit Asyl auf das Rezeot druckt. Dann soll es wohl vorkommen, dass das Sozialamt nicht mehr zahlen will und die KK da sie nicht drauf steht auch nicht- bzw. es Ärger gibt, weil derjenige inzwischen sehr wohl Zuzahlung zahlen müsste.

Seitdem versuchen wir, wenn keine Befreiung angekreuzt ist und der Patient kein Dokument über eine Befreiung mit sich führt, diese Zuzahlung einzufordern-- treffen dabei natürlich auf erheblich Widerstand bis hin zu (Gott sei Dank vermutlich) für uns nicht verständlichen Schimpforgien. Wir haben dann immer drauf verwiesen, dass sie sich sonst das Geld beim Sozialamt bzw. der anhängigen Kasse zurück holen sollen- soweit der momentane Stand. Es sind sich aber selbst die Apotheker sehr unsicher, wie nun richtig zu verfahren ist (für PhiPs eine super Situation) und daher wollte ich hier mal anfragen, wie denn der Stand der Dinge ist?

Für eine Aufklärung bei diesem scheinbar sehr heiklen Thema wäre ich sehr dankbar

Grüße, Susanne