Hallo,

ich habe eine folgende Frage, wir haben heute ein Rezept vom Tierarzt über Doxycylinhyclat 200 mg 200 Stück für einen Hund erhalten. Leider gibt es dieses Arzneimittel nicht als Tierarznei, sondern als Humanarzneimittel.

Meine Frage ist, ob ich es ausreicht, rein rechtlich gesehen, wenn ich den Arzt darüber informiere, dass es nur Humanarzneimittel mit diesem Wirkstoff in der Stärke gibt und auf dem Rezept "lt. Rücksprache Doxycyclin von der Firma XY 200 mg 200 St abgegeben" ergänze oder ob ich ein neues Rezept über ein namentlich verordnetes Doxycyclin brauche?


Vielen Dank schon mal im voraus


Viele Grüße