Hinzuzufügen ist noch, dass laut Tarif nur max. die Hälfte der Notdienste von einem Berechtigten abgeleistet werden müssen.
Viele Grüße
Martin Hassel
Hinzuzufügen ist noch, dass laut Tarif nur max. die Hälfte der Notdienste von einem Berechtigten abgeleistet werden müssen.
Viele Grüße
Martin Hassel
Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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