Hallo Frau Homann,

noch einmal: Es gibt in diesem Beispiel keine Rechtsgrundlage für ein Kreuz!!!

Was ist also bei namentlicher Orignialverordnung, in ihrem Beispiel Lilly:
Sie können -aus Sicht der GKV- selbstverständlich auch einen günstigeren Import abgeben. ACHTUNG: Ist das Original Rabattpartner der GKV, dann muss auch tatsächlich das Original abgegeben werden!!!

Beste Grüße
Maike Noah