Sehr geehrter Herr Dr. Peters,

derzeit betreibe ich eine Apotheke im Raum Würzburg (Bayern) und habe von meinem Vater eine Apotheke von meinem verstorbenen Vater im Raum Aschaffenburg (hessen) geerbt. Die zuständige Behörde in Hessen hat den Antrag abgelehnt, da anderes Bundesland und angeblich zu große Entfernung und damit nicht "selbe Stadt, Nachbarstad, selber Kreis oder Nachbarkreis" im Sinne des Apothengesetzes handele. Ich bin jedoch der Meinung, dass es sich sehr wohl um eine Nachbarstadt handelt. Obwohl ca. 80-90 km entfernt, liegt doch KEINE weitere erwähenswerte Stadt dazwischen. Wie sehen Sie das und soll ich Widerspruch einlegen oder klagen...?

Ich freue mich auf Ihre Antwort (auch wenn ich weiß, dass jetzt schon Freitag Abend ist) anfang nächster Woche.

MfG

Deffner, Apotheker