Hallo,
ich habe eine Frage. Eine Krankenhausapotheke hat im Arbeitsvertrag für PhiPs enthalten, dass einzelne Krankentage als Urlaubstage abgerechnet werden. Ist das mit dem Arbeitsrecht vereinbar? Stehen einem PhiP keine Krankentage zu? Mit dem Tarifvertrag kann man hier nicht begründen, da das Krankenhaus sich nicht an den Bundesrahmentarifvertrag hält.

Danke für die Antworten.