Hallo!
Es gibt ja Ausnahmen, in denen man bestimmt verschreibungspflichtige AM auch ohne Verordnung an bestimmte Personengruppen abgeben darf, z.B. best. Wehenmittel an Hebammen.
Dazu jetzt eine Frage:
Eine Heilpraktikerin kam in die Apotheke und wollte ein Glucocorticoid zur Injektion, welches sie für anaphylaktische Reaktionen während ihrer Behandlung als Notfall-AM vorrätig haben solle.
Dafür hatte sie natürlich kein Rezept...sie war allerdings überzeugt davon, dass sie das Präparat bekommen könne. Soweit ich weiß, geht das doch nicht, oder gibt es da auch einen Ausnahmefall, wie z.B. bei den Hebammen?
MfG