Guten Tag,

ich habe eine Frage zur AMPreisV/Preisbildung für Rx-FAM.

Ich schaue gerade das Ravati-Video dazu und dabei ergab sich folgende Frage:

Gemäß §2 berechnet sich der Abgabepreis des GH im Video folgendermaßen:

ApU + 73 Cent (Festzuschlag) + Höchst-Zuschlag von 3,15% (maximal € 37,80) + MwSt. 19%)
--> Apothekeneinkaufspreis (AEP)

Und laut Video wird dann mit diesem "Brutto-Preis" weiter gerechnet:

AEP + Festzuschlag von 3%
+ EUR 8,35 „Beratungshonorar“
+ EUR 0,21 Notdienst
+ EUR 0,20 für pharm. Dienstleistungen, wie Medikationsanalysen
+ MwSt. (19%).
= Brutto Apothekenverkaufspreis (AVP)


Online bin ich jetzt aber z.b. bei der ABDA oder dem DAP darauf gestoßen, dass zur Berechnung des "Brutto-Apothekenverkaufspreises" als AEP der Netto-AEP eingesetzt wird, also ohne die Umsatzsteuer, die an den Großhandel geht.

Wie ist es denn jetzt richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Sophia May