Schönen guten Abend,

eine Palliativarzt möchte ,dass wir für seine Patienten ein Fentanyl-Nasenspray herstellen, da Fertigarzneimittel zu teuer sind.
Eine andere Apotheke hat Ihm nach Rücksprache mit der Apothekerkammer wohl gesagt, das wäre rechtlich nicht möglich, da Fentanyl-Nasenspray unter Patentschutz steht.? Deswegen müsse es eine andere Dosis sein als Instanyl und noch ein zweiter Wirkstoff enthalten sein.

Wie ist Ihre Einschätzung dazu ?

Freundliche Grüße
Verena Treese
Apotheke am Kaiserplatz