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Fragen zu Einzelimporten
Sehr geehrtes Kompetenz-Team,
in unserer Apotheke kamen einige Fragen bezüglich des Themas Einzelimporte auf. Hierzu wollten wir uns an Sie richten.
1. Wo informieren wir uns darüber, ob ein Arzneimittel nie in Deutschland zugelassen war oder registriert wurde bzw. das Gegenstück; ob die Zulassung eines Arzneimittels in Deutschland ruht. Wenn wir ein Arzneimittel importieren, müssen wir dokumentieren, ob dieses eine Zulassung hat oder ob sie ruht. Die BfArM-Liste der Arzneimittel, für deren Zulassungen das Ruhen angefordert wurde, bezieht sich nur auf bestimmte Firmen.
2. Wo informieren wir uns darüber, ob das zu importierende Arzneimittel im Herkunftsland verkehrsfähig ist? Im Telefongespräch mit dem Importeur konnte uns leider keine Auskunft gegeben werden. Wäre es ausreichend, wenn der Importeur ggf. nur eine mündliche Zusage der Verkehrsfähigkeit im Herkunftsland gibt? Wie erfolgt in diesem Falle die Dokumentation?
3. Wo informieren wir uns darüber, ob ein Arzneimittel bedenklich ist? Das BfArM gibt nur eine Liste der bedenklichen Rezepturarzneimitteln bekannt, jedoch keine der Fertigarzneimittel.
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