Sehr geehrte Damen und Herren,

gibt es bei der Validitätsprüfung eines Analysenzertifikats besondere Anforderungen wenn der Wirkstoff für die Parenteraliaherstellung eingesetzt werden soll?

GMP-Konformität sollte natürlich bescheinigt sein, aber muss es beispielsweise einen Zusatz geben "Für die parenterale Anwendung geeignet" oder ähnliches?

Mit freundlichen Grüßen