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Thema: Rezepturkonzentrate, Erstattung GKV

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  1. #1
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    Rezepturkonzentrate, Erstattung GKV

    Liebe Mitstreiter,

    Wir haben gerade eine Rezeptur mit Methoxalen und Ungt. Cordes erstellt.
    Damit eine optimale Verteilung des Wirkstoffs gewährleistet ist, haben wir das Rezepturkonzentrat der Firma Cordes (Methoxalen Cordes RK 0,006%) verwendet.
    die Frage: kann ich bei der Taxierung für die GKV die verbaruchte 10g Tube Konzentrat (+90%) in Rechnung stellen, oder kann ich nur den verbrauchten Wirkstoff Methoxalen (0,0006 g) berechnen und dafür mehr Ungt. Cordes.


    Vielen Dank für eure Einschätzung, was habt ihr evt. für Erfahrungen bei der Abrechnung gemacht?

    m.f.G
    R. Egen
    Geändert von R. Egen (24.07.2018 um 18:15 Uhr)

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