-
Original und darauf bezugnehmend zugelassene Reimporte
Hallo zusammen!
Origina+RI.pdf
Gekreuzte Originale bzw. Reimporte dürfen ja gegen andere RI bzw. Originale ausgetauscht werden (im Falle von Rabattverträgen o.a. Gegebenheiten gem. Priorität), außer es ist ein Satz noch extra vom Arzt dabei, der gegen einen Austausch spricht?!
Nun hab ich vermehrt gelesen, dass dieser Austausch zwischen Originalen und ihren Reimporten nur zulässig ist, wenn die Zulassungen aufeinander basieren.
Nun ist meine Frage: Wie erkenne ich ob dieser Zulassungsbezug gegeben ist. Oder werden in der EDV als 15/15er-Reimporte bzw. Originale zum entsprechenden Präparat nur diese angezeigt im Fenster, die tatsächlich diesen Bezug erfüllen??
das hieße umgekehrt, dass sobald ein vom Original gekreuzt aufgeschriebener Reimport Rabattartikel wäre, ich diesen auch beliefern müsste?! (ganz unabhängig vom Namen)
Im Beispiel der Anlage würde das demnach bedeuten, dass RA beliefert werden muss?
Oder ist in dem Fall gar nicht die Zulassung aufeinander bezugnehmend?!
Vielen Dank!
Liebe Grüße
Stichworte
Berechtigungen
- Neue Themen erstellen: Nein
- Themen beantworten: Nein
- Anhänge hochladen: Nein
- Beiträge bearbeiten: Nein
-
Foren-Regeln
Lesezeichen