Guten Morgen,
ich habe bei der Überprüfung der Plausibilitäten meiner Apotheke einige Rezepturen gefunden, die eigentlich Medizinprodukte (Klasse 1) wären, wie Kontaktelektrodengel, Titriplex-Lösung zur Entkalkung von Knochen etc.
Muss ich hier eine Plausbilitätsprüfung machen? Was ist mit einer Konformitätserklärung oder ist diese durch eine Plausibilitätsprüfung gegeben? Soll/darf/muss ich ein CE-Kennzeichen anbringen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.