Ich bin einigermaßen perplex. Ich war mir sicher, dass man bei einer zusammengesetzten Rezeptur 90% auf die Einzelsubstanzen aufschlägt. Wenn kein Preis in der Hilfstaxe zu finden ist, konnte man doch die komplette jeweilige Originalpackung in angemessener Größe berechnen. Die Krankenkasse sagt, es muss linear berechnet werden, also ausgehend von der jeweiligen Originalpackung, aber umrechnen auf die erforderliche Menge. Konkretes Beispiel Betamethasondipropionat 0,05 (im Handel 0,1) und Triclosan 1,0 (im Handel 5). Wer hat Recht?