Hallo,

wir haben heute eine Rezeptur auf Kassenrezept erhalten und mussten 3 Bestandteile bestellen, weil wir sie nicht vorrätig hatten.
Diese Substanzen kamen auch bisher nicht vor und wir brauchen sie nur in geringer Menge.
Wenn wir die Rezeptur "normal" in unserem Programm taxieren kommen wir auf einen Betrag von 8 Euro.
Der Einkauf der Substanzen übersteigt aber schon 16 Euro.

Ich hatte im Hinterkopf, dass man bei solchen Spezialfällen die komplette Rezeptursubstanz mit der KK abrechnen dürfen, nicht nur die Menge für die Rezeptur.
Sicher bin ich mir aber nicht.
Aus Neugier habe ich das Programm bei den drei extra bestellten Bestandteilen die Originalpackung berechnen lassen.
Dort hat mir das Programm aber trotzdem 90% Aufschlag gegeben, sodass ich urplötzlich 40 Euro hatte.
Viel zu viel für eine 10g Rezeptur.
Aber den reinen EK kann ich nicht eingeben.
Ich müsste die Rezeptur mit der Hand ausrechnen.
Aber darf ich das überhaupt?
Braucht die Kasse einen Nachweis, wie wir taxiert haben?
Und darf ich überhaupt die komplette Packung, für unsere Apotheke seltenen Chemikalien, abrechnen?
Ansonsten machen wir mit der Rezeptur ein Verlustgeschäft. Vielleicht nur ein kleines, aber trotzdem.
Weiß jemand Rat?

Viele Grüße aus Bayern!