Hallo zusammen,

da es im Moment ein heißes Thema ist und sich Prüfer auf so etwas gerne einlassen, habe ich mich gefragt wo genau der Rx Versandhandel eigentlich legitimiert ist.
§ 11a ApoG gilt streng genommen nur für apothekenpflichtige AM. Auch Punkt 3b im § 11a steht noch unter der Überschrift von apothekenpflichtgen AM.
In §17 ApBetrO Abs. 2a wird ebenfalls auf §11a ApoG verwiesen, demnach nur eine Versandhandelserlaubnis für apothekenpflichtige AM. In §43 AMG wird auch nur auf das Apothekengesetz verwiesen.

Was habe ich übersehen oder falsch interprtiert?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.

Liebe Grüße

Niklas