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Arbeit mit CMR-Stoffen
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wir hatten letztens eine Teamsitzung und da kam die Frage auf, ob man einen "Arbeitsnachweis" benötige, wenn man mit CMR-Stoffen in der Rezeptur gearbeitet hat.
Meine Auffassung ist, wenn man eine Gefährdungsbeurteilung schriftlich hat (in der ist ja nun mal jeder mögliche Arbeitsschritt mit jedem möglichen Stoff festgehalten) in der sogar das von den BAK-Leitlinien festgehaltenen Farbschema niedergeschrieben ist und wir auf den Rezepturprotokollen ebenfalls dokumentieren, welche Sicherheitsmaßnahmen man nutzen muss (Mundschutz, Handschuhe, Brille), muss man es NICHT nochmal extra dokumentieren.
Voraussetzung ist natürlich eine aktuell gehaltene Gefährdungsbeurteilung, die ja ebenfalls jeder Mitarbeiter unterschreiben muss und eine allgemeine Gefahrenstoffunterweisung.
Eine andere Kollegin war der Meinung, dass man es extra dokumentieren müsse, um nachzuweisen, wer wie lange usw. damit zu tun hatte und wenn eine bestimmte Zeit überschritten wurde, der Mitarbeiter "gewechselt" werden muss. Gibt hierzu irgendeine Vorschrift??
Vielen Dank
Viele Grüße
David Schuy/Florian Thies
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