Hallo...
Mit dem Thema Verblisterung für ein Altenheim, wofür gesonderte Räumlichkeiten erforderlich sind, habe ich (glücklicherweise) nichts am Hut. Nun möchte aber ein spezieller Kunde, dass wir seine Arzneimittel für ihn stellen. WENN wir das dürfen - was müssten wir dabei beachten? Insbesondere auch in Bezug auf Btm-rechtliche Aspekte, denn der Kunde bekommt u.a. Oxycodon.
Alles, was ich bisher zum Thema "Verblistern" gefunden habe, bezog sich auf das Stellen im großen Maßstab für Heime.
Danke schonmal!
Gespannte Grüße,
Barbara Fockenberg
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