Hallo allerseits,

mir ist aufgefallen, das in vielen Apotheken das Lennartz-Laborprogramm zur Dokumentation von Rezepturen verwendet wird.
Nun habe ich mich allerdings gefragt, wie es bei der Dokumentation von Kundenwünschen aussieht.
Müssen diese genau so dokumentiert werden, wie Rezepturen von Ärzten?
Welche Anforderungen gelten hierbei?

Ich wäre um eure Hilfe sehr dankbar.

LG