Hallo,

Ich habe mal eine Frage zwecks der Abgabe von Tierarzneimittel:
Wir haben im PBU Übungsbeispiele zur Abgabe von TAM gemacht und bei der Frage, ob Berberil ATR auf Nachfrage sie Bräuche es für ihren Hund in der Apotheke abgegeben werden dürfen mit Ja beantwortet, ich würde aber sagen, dass ich es nicht darf, da ich ja ein AM umwidmen (56 AMG) würde und dies darf ja nur der Tierarzt. Beim nächsten Beispiel wurde nach einen apothekenpflichtigen Medikament fürs Schwein gefragt und da heißt es auch, dass ich es abgeben darf, der Kunde es jedoch nicht anwenden darf. Ich würde aber sagen, dass ich nach 48 AMG gar nicht abgeben darf, da es sich ja um ein Lebensmitteltier handelt und diese AM nur gegen Verschreibung bekommen. Das gleiche Problem habe ich bei Bienen bei Nachfrage einer Standardzulassung, da steht auch das Abgabe und Anwendung in Ordnung ist. Ich würde es aber wieder nicht abgeben, da wie oben erläutert es sich auch bei der Biene um ein Lebensmitteltier handelt. Wäre schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Liebe Grüße Andrea