Hallo,
ist man in der SS von der Zuzahlung befreit, wenn auf dem Rezept gebührenpflichtig angekreuzt ist und zusätzlich
auf dem Rezept Zuzahlungsbefreiung nach SGB V §24a steht?
Desweiteren stand noch die Diagnose mit auf dem Rezept, aber auch das die Krankeit schon vor der SS bestand.
Man ist doch nur von der Zuzahlung befreit, wenn die Krankheit durch die SS auftritt?