Hallo,
mich würde interessieren, ob die Ärzte bei ihren Verordnungen von Medizinprodukten an die Anlage V der AM-Richtlinie gebunden sind, wie es bei den Einzelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.
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mich würde interessieren, ob die Ärzte bei ihren Verordnungen von Medizinprodukten an die Anlage V der AM-Richtlinie gebunden sind, wie es bei den Einzelverordnungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen der Fall ist.
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