Hallo!

Um für ein Nicht-Lebensmittel-Tier ein als Humanarzneimittel zugelassenes Medikament abgeben zu dürfen, brauche ich ja eine Verordnung.
Nun ist die Frage, darf diese Verordnung auch durch einen Tierheilpraktiker ausgestellt werden?
Mir ist durchaus klar, dass es bei Arnica D6 Globuli von der DHU niemanden interessiert, ob die jetzt vom Herrchen oder vom Haustier genommen werden.
Aber ich habe eine Anfrage, dass ein Tierheilpraktiker Blutegel verwenden möchte und da diese ja ein Blutprodukt darstellen und damit dokumentationspflichtig, sind wir uns unsicher.
Leider wusste auch unsere Kammer nicht sicher, ob ein Tierheilpraktiker Humanarzneimittel verordnen darf.


Viele Grüße,

Eva Strauß.