Guten Tag!
Ich hätte mal eine Frage: Muss die Charge auch dokumentiert werden, wenn der Warenaustausch zwischen Haupt- und Filialapotheke statt findet!? ApBetrO § 17 6c

(6c) Apotheken dürfen von anderen Apotheken keine Arzneimittel beziehen. Satz 1 wird nicht angewendet auf Arzneimittel,
1.die gemäß § 52a Absatz 7 des Arzneimittelgesetzes im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs von Apotheken bezogen werden,
2.die von Apotheken bezogen werden, für die dieselbe Erlaubnis nach § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 4 des Apothekengesetzes erteilt wurde,
3.die von Apotheken gemäß § 11 Absatz 3 oder 4 des Apothekengesetzes bezogen werden dürfen,
4.die nach Schließung einer Apotheke an einen nachfolgenden Erlaubnisinhaber nach dem Apothekengesetz weitergegeben werden oder
5.die in dringenden Fällen von einer Apotheke bezogen werden; ein dringender Fall liegt vor, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und wenn das Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann.

Generell würde ich sagen, daß das nicht der Fall ist, da Haupt- und Filialapotheke eine gemeinsame Betriebserlaubnis haben (s. 2.). Die Amtsapothekerin sieht das aber anders.....
Vielen Dank vorab
Dana Schreiner