Liebes pharma4u- team,

vor kurzem bin ich durch Zufall darauf gestoßen,
dass man als Apotheke nutrini hyperkalorische Nahrung in Form von reiner Sondennahrung nur abrechnen lassen kann,
wenn man mit der jeweiligen Kasse einen Vertrag abgeschlossen hat.
Auf dem Rezept wurde vom Verordner lediglich erwähnt, dass der Patient unter einer Schluckstörung leide.
Nirgends war das Wort Sondennahrung vermerkt. Ich dachte, ich bin als Apotheker nicht prüfpflichtig?!

Nun teilte mir die Krankenkasse mit, dass keine der monatlich abgegebenen nutrini- Kartons bezahlt wird. Weil wir halt keinen
Vertrag bis dato hatten.
Den Vertrag habe ich mir jetzt zukommen lassen. Scheinbar lässt sich die Versorgung nur mit enteraler Nahrung
nicht von der Versorgung mit den restlichen Hilfsmitteln zur Sondennahrung entkoppeln. Somit ist der Vertrag sehr umfangreich
und stellenweise unrealistisch für eine öffentliche Apotheke zum umsetzen.
zum Beispiel: Der Leistungserbringer hat die Versorgung sicherzustellen, auch wenn der Patient in ein anderes
Bundesland zieht!,...

Wer hat Erfahrung mit dem Vertrag zur Belieferung von Sondennahrung?
Auf was muss ich als Apotheke nun besonders achten?
Und haben ich wirklich keine Möglichkeit die vielen abgegebenen nutrini- Kartons mir doch noch bezahlen zu lassen?

Ich freue mich auf eure Beiträge zu diesem Thema!