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Levonorgestrel-Einzelanfertigung
Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Kundin kommt in die Apotheke und wünscht eine Kapsel Levonorgestrel als Einzelanfertigung. Sie hätte gehört das wäre jetzt verschreibungsfrei, aber es gäbe noch keine entsprechenden Präparate, Apotheken könnten ja aber selbst Kapseln herstellen.
Zur Frauenärztin würde sie lieber nicht gehen, da ihr dies zu teuer (privatversichert) und vor allem zu zeitaufwendig sei.
Pharmazeutische Bedenken an sich haben wir bei der Abgabe keine, da keine Hinderungsgründe vorliegen, jedoch ist uns nicht ganz klar, wie die rechtliche Seite aussieht.
Bei Kundenwünschen besteht doch kein Kontrahierungszwang (dieser gilt laut §17 Abs. 4 ApBetrO nur für Verschreibungen).
Sind wir dazu verpflichtet eine entsprechende Abgabe zu tätigen, oder spricht prinzipiell etwas dagegen? Darf eine entsprechende Rezeptur prinzipiell überhaupt angefertig werden?
Liebe Grüße
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