Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Ich habe den typischen Arbeitsvertrag indem die Notdienstvergütung mit 13% übertariflicher Bezhalung abgegolten ist.

Mein Startgehalt Betrug Tarif plus 13%, im Arbeitsvertrag steht aber nur die Summe des Zuschlags, heißt, dass ich bei einer Tariferhöhung immernoch den gleichen Zuschlag bekomme (selbst schuld), was aber nun natürlich bedeutet, dass ich keine 13% übertariflicher Bezahlung bekomme und somit auch die Notdienste vergütet bekomme. Das leuchtet mir alles ein.

Da ich aber Filialleiterin bin und ein Filialleiterzuschlag bekomme für meine Aufgaben als Filialleiter -> "Gehaltszulage", ist nun meine Frage: Inwieweit berührt dies die Notdienstzulage. Betrachtet man das Gesamtgehalt, dann wären es ja wieder über 13%? Zählt die Filialleiterzulage extra, weil ich damit ja eher für die Filialleiteraufgaben bezahlt werden soll und nicht für den Notdienst.
Das ganze ist etwas schwierig.

Danke