Hallo zusammen,

wir hatten heute einen ordentlichen Schreckmoment, denn im Fax fand sich eine Info von Dr. Ed, diesem freundlichen -Teleärzte in England per Internet befragen - System, dass man einer Dame die Pille danach verschrieben habe und diese nun das Medikament bei uns holen komme. Das Originalrezept, wurde auf Anfrage gesagt, bekämen wir nachträglich zugesendet.

Abgesehen davon, dass es nett gewesen wäre, uns da vorher zu fragen statt es der Dame gleich zu sagen, war es Dr. Ed unmöglich entweder die Kontaktdaten der Patientin herauszugeben (soweit okay) noch Ihr mitzuteilen sie möge uns kontaktieren- man reagierte da sehr ungehalten. Meine Chefin (war Gott sei dank da ^^) hat dann festgelegt ihr sei das ganze zu heiss und da wir direkt gegenüber 2 Frauenärzte mit geöffneter Praxis haben war auch die Dringlichkeit nicht wirklich gegeben. Man hat das ganze dann wohl zähneknirschend der Patientin mitgeteilt.

Jetzt bleibt die Frage: wie ist denn momentan die rechtliche Lage? Soweit wir wissen, geht es laut europäischem Recht, aber da bei uns dieses Telemedizin verboten ist, gilt das Rezept laut Verbänden und Kammern als nicht ordnungsgemäß ausgestellt bzw. erhalten ... haben wir uns richtig verhalten? oder hätten wir die Pidana abgeben dürfen? (hätte die gute doch noch 3 wochen gewartet dann wäre das ganze einfacher gegangen )

Vielen dank und eine schöne Woche!
FG, Susanne