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Importbelieferung
Hallo,
ich habe eine Kassenrezept über ein zu importierendes AM (Penidural 1,2 Mio. I.E.). Der Arzt wünscht dieses Präparat (Import aus NL), obwohl in D ein vergleichbares AM zugelassen und lieferbar ist (Tardocillin 1200). Meine Fragen dazu sind:
1.) Kann die Krankenkasse die Abgabe retaxieren bzw. den Arzt in Regress nehmen bei Belieferung des zu importierenden Arzneimittels?
2.) Ist es überhaupt zulässig ein AM aus dem EU-Ausland zu importieren, wenn ein vergleichbares AM in D zugelassen ist? Die Import-Apotheke meint JA, wenn es ärztlich begründet ist. Im AMG §73 Abs.3(3) steht u.a., dass ein Import nur erfolgen darf, wenn "...für sie [Fertigarzneimittel] hinsichtlich des Wirkstoffs identische und hinsichtlich der Wirkstärke vergleichbare Arzneimittel für das betreffende Anwendungsgebiet im Geltungsbereich des Gesetzes nicht zur Verfügung stehen ..."
Für Hilfe bei dieser Problematik wäre ich sehr dankbar!
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