Hallo,
ich bin eine angestellte Apothekerin und habe u.a. die Aufgabe, die Dienstpläne für unsere Apotheke zu erstellen.
Hierzu kommen mir schon seit längerem Fragen, die sich nicht so einfach aus dem Tarif, (der ja für Sachsen=Apothekenstandort sowieso nicht so recht gilt) klären lassen.
Bei uns erhält jeder Mitarbeiter einen regulären Wochenarbeitsplan mit festgelegten Arbeitszeiten, der zwar einvernehmlich zwischen Chef und Mitarbeiter abgesprochen, aber eigentlich nicht schriftlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags ist.
Nun ist die Apotheke zwischen 7:30 und 19 Uhr geöffnet und auch unser Team leidet hin und wieder aufgrund von Urlaub und Krankheit an akuter Unterbesetzung, vor allem dann nachmittags. Wie ist das nun arbeitsrechtlich zu sehen: Darf die Apotheke als Vertretung verlangen, dass Mitarbeiter nachmittags zusätzlich oder mal zu einer anderen Zeit kommen oder ist das alleinige Aufgabe des Chefs? Wir haben fast alle Kinder und oft an bestimmten Nachmittagen "unsere Termine" - dies hat dazu geführt, dass sich fast immer die selben "geopfert" haben. (Meine Meinung ist, dass diese Bürde eigentlich auf alle Schultern gleichermaßen verteilt wird -falls keine Freiwillige gefunden werden. )Aber wie ist das arbeitsrechtlich zu sehen?
Ob, wann und wie darf die Apotheke aus Personalmangel verlangen, dass man mal anders oder zusätzlich als vereinbart kommt?
Kann man vom Mitarbeiter verlangen, dass er in diesem Ausnahmefall mal eine professionelle Kinderbetreuung engagiert? Oder kann der Mitarbeiter bestimmte Nachmittage einfach ablehnen?
(Die Kitas machen in Sachsen meist um 17 Uhr zu) Oder muss ich das meiner Chefin, die selbst zwei Kinder hat, überlassen?
Ich selbst habe übrigens selbst drei Kinder und "zwinge" öfters mal meinen berufstätigen Mann zu wechselnden Kinderdiensten, aber inzwischen wünsche ich mir eine gerechte Verteilung im Team. Wie sieht diese idealerweise aus?
Vielen Dank für eine arbeitsrechtliche Einschätzung!