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BTM Dokumentation in Pflegeheimen
Hallo,
ich habe eine Frage zur Dokumentation der Betäubungsmittelbestände in Pflegeheimen.
Laut BtMVV darf ein Arzt die für Pflegeheimbewohner bestimmten Betäubungsmittel unter seiner Verantwortung im Heim lagern. Leider finde ich in der BtMVV keine Angabe darüber, wer die monatliche Bestandskontrolle durchführen muss. Darf die Kontrolle durch beauftragtes Heimpersonal erfolgen oder muss immer der Arzt in der BTM-Kartei unterschreiben? Das BfArM stellt auf der Homepage ein Formular zur Verfügung "Empfehlung zur patientenbezogenen Betäubungsmittel-Dokumentation". In diesem Formular gibt es eine extra Spalte für die monatliche Bestandskontrolle durch den Arzt.
Vielleicht können Sie mir weiterhelfen?
Freundliche Grüße
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