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Einstellung eines Mitarbeiters als Stellvertreter
Liebes Forum,
ich habe aus dringendem aktuellem Anlass folgende Frage: Derzeit bin ich als stellvertretender Apothekenleiter tätig, da der Apothekenleiter selbst im Urlaub ist. Unsere Putzfrau/Botin ist seit Dienstag aus akuten Gründen für längere Zeit krank geschrieben. Bisher hatten wir, wenn unsere Putzfrau/Botin im Urlaub war, eine Schülerin/Abiturientin als Vertretung, die vom Apothekenleiter eingestellt wurde. Da nun die Putzfrau/Botin für längere Zeit ausfällt, würde ich ebenfalls gern eine Schülerin/Abiturientin als Vertretung befristet (bis zur Rückkehr des Apothekenleiters) einstellen. Die Frage ist nun: Darf ich das? Von Seiten der Apothekerkammer gibt es da kein Problem (das habe ich bereits nachgefragt), aber wie sieht es arbeitsrechtlich aus? In meinem Arbeitsvertrag steht zum Thema Stellvertretung lediglich: "Der Mitarbeiter ist auf Anforderung zur Vertretung des Apothekenleiters verpflichtet." Vielen Dank für die Hilfe.
Liebe Grüße
Marcus
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