Hallo,

es ging hier ja ursprünglich um ein Midazolam-Nasenspray. Im Sinne des Betäubungsmittelrechts (Anlage III BtMG) sind Arzneimittel mit bis zu 15 mg
Midazolam oder der Midazolam-Konzentration 0,2 % (entsprechend Midazolamhydrochlorid-Lösung 0,222 %) „Ausgenommene Zubereitungen“.

Das verordnete Nasenspray mit 2,8% Midazolamhydrochlorid muss daher auf einem BtM-Rezept verordnet werden.

Fraglich ist, ob sie die hohe Konzentration an Midazolamhydrochlorid überhaupt in Lösung bekommen. Die Wasserlöslichkeit von Midazolamhydrochlorid ist begrenzt. Bekannt ist Nasenspray, was 5 mg/ml Midazolamhydrochlorid enthält (s. DAC/NRF-Rezepturhinweise "Midazolam"). Der Arzt sollte eine eindeutige Einzeldosis verordnen. Sie können dann die Konzentration an Midazolamhydrochlorid unter Berücksichtigung der verwendeten Zerstäuberaufsätze festlegen, damit die Dosis auch mit einer sinnvollen Anzahl Hüben zu applizieren ist.

Viele Grüße
Stefanie Melhorn